Lebensmittel-Etiketten

Lebensmittel-Etiketten

Sicher und rechtskonform

Perfekt geklebt

Ergänzung zum Thema: „Die perfekte Klebstoffart für Ihr Etikett“

Das Etikettieren von Lebensmitteln

Lebensmittel sind aufgrund der jeweiligen Oberflächenstruktur in der Regel sehr schwer zu etikettieren. Die raue oder auch fettige Oberfläche ist für vielerlei Kleberarten ein schwieriges Unterfangen, da entweder:
- nicht genügend Verbindungspunkte zwischen dem Kleber und der Fläche vorliegen oder
- der Kleber fürs Anbringen generell ungeeignet, oder gar zugelassen ist. Beide Fälle führen zum Ablösen des Klebstoffes, also nicht zum gewünschten Erfolg.
Darüber hinaus dürfen Klebstoffarten die charakteristischen Merkmale eines Lebensmittels (wie z.B. Geruch) nicht verfälschen sowie keine gesundheitsgefährdenden Stoffe zum zu beklebenden Lebensmittel übertragen. Man spricht hierbei von sogenannten migrationsarmen Klebstoffen („Low migration“).

Des Weiteren wird eventuell als zusätzliches Kriterium ein rückstandsfreies Ablösen gefordert, was die jeweilige Auswahl wiederum verkleinert.
Da solch ein Vorhaben eine komplexe Planung im Vorfeld benötigt, möchten wir Ihnen diverse Fakten sowie Klebstoff-Beispiele vorstellen, um die wichtigsten Fragen dahingehend zu beantworten. Als Ergänzung zu unserem vergangenen Newsletter zum Thema „Die perfekte Klebstoffart für Ihr Etikett“ bespricht die aktuelle Ausgabe der INnUP-Ideenbox „Das Etikettieren von Lebensmitteln“.

beklebtes_baguette

Rechtliche Hintergründe

Seit dem 13.Dezember 2014 gilt die EU-weite Lebensmittel-Informartionsverordnung (LMIV). Sie legt die jeweiligen Kriterien fest, die ein Etikett erfüllen muss, um für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet zu sein.
Im Folgenden möchten wir Ihnen die grundlegenden Punkte kurz vorstellen:
1. Die bedruckte Seite des Etiketts darf nicht mit dem Lebensmittel in den direkten Kontakt kommen (Sofern es in irgendeiner Hinsicht technisch vermeidbar sein sollte). Somit dürfen Lebensmittelverpackungen nicht an der Innenseite bedruckt werden und der Druck ist demzufolge außen anzubringen.
2. Schnittkanten müssen unbedruckt bleiben. Außerdem ist beim Rand eine Mindestbreite von 5mm vorgegeben.
3. Der Druck muss gegenüber dem Lebensmittel resistent sein (Prüfungsnorm DIN 16524-3).
4. Der Druck darf den Geruch, das Aussehen sowie den Geschmack von Lebensmitteln nicht beeinflussen (Prüfungsnorm DIN 10955).
5. Druckfarben dürfen keinen technisch vermeidbaren, gesundheitlich-bedenklichen Bestandteil an das Lebensmittel übertragen. Darüber hinaus darf der Druck das Aussehen nicht dahingehend verfälschen, dass Endverbraucher getäuscht werden könnten.

Sofern Etiketten direkt auf ein Lebensmittel aufgebracht werden sollen, müssen die jeweiligen Richtlinien stets in vollem Umfang eingehalten werden. Des Weiteren dürfen lediglich lebensmittelechte Farben sowie Klebstoffarten verwendet werden, sodass eine Kontamination des Lebensmittels vermieden werden kann. Darüber hinaus wird ein geruchsloser Kleber vorausgesetzt, sodass der jeweilige Endverbraucher in keinster Weise irritiert wird.
Anmerkung: Wird der Druck lediglich auf die Verpackung geklebt, so sind die beschriebenen Richtlinien nur gesetzliche Grundlage, sofern eine mögliche Übertragung potenziell schädlicher Stoffe durch die Verpackung erfolgen kann (Beispiel: Eierkarton).
Also ist nicht jeder Klebstoff für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen, sofern eine Zulassung für den indirekten Kontakt besteht. Daher wird hier noch einmal zwischen direktem sowie indirektem Kontakt unterschieden.

Migration

Unter der sog. „Migration“ versteht man im Zusammenhang mit Etikettenklebstoffen den Übergang von bestimmten Stoffen bzw. Bestandteilen zum zu beklebenden Lebensmittel. Hierzu ist die gesetzliche Grundlage die Europäische Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27. Oktober 2004.
Folgende Punkte sind hierzu klar definiert: - Die Klebstoffe dürfen keine Bestandteile auf Lebensmittel übertragen. - Die Gesundheit des Endverbrauchers darf durch eine mögliche Kontamination nicht gefährden werden. - Die Zusammensetzung des Lebensmittels darf durch den Klebstoff nicht verändert werden. - Der Endverbraucher darf bei der Wahl des Produktes nicht irritiert werden (z.B. durch eine Verfälschung des Geruchs). Um diese Risikofaktoren zu umgehen, werden in der Praxis sogenannte migrationsarme Klebstoffe („Low-migration“) verwendet. Hierbei wird auf Weichmacher in der Produktion gänzlich verzichtet. Darüber hinaus wird der Einsatz von risikoreichen Stoffen, wie beispielsweise Lösemitteln, um ein Vielfaches reduziert.
Ein Beispiel für einen migrationsarmen Klebstoff ist „62K“ der Firma HERMA. Es ist ein permanenter Dispersionshaftkleber auf Acrylbasis, der häufig bei Tiefkühlanwendungen zum Einsatz kommt. Er ist universell einsetzbar, da er auf trockenen, feuchten sowie fettigen Untergründen sehr gut haftet.
63Vst“ ist ebenfalls ein migrationsarmer Klebstoff des Hauses HERMA. Auch er ist ein permanenter Dispersionshaftkleber auf Acrylbasis und zeichnet sich durch seine Vielfältigkeit aus, da er häufig auf kühl-feuchten, fettigen oder ggf. auch leicht staubigen Oberflächen verklebt werden kann.

Indirekter Kontakt mit Lebensmitteln

Unter der sog. „Migration“ versteht man im Zusammenhang mit Etikettenklebstoffen den Übergang von bestimmten Stoffen bzw. Bestandteilen zum zu beklebenden Lebensmittel. Hierzu ist die gesetzliche Grundlage die Europäische Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27. Oktober 2004.
Folgende Punkte sind hierzu klar definiert: - Die Klebstoffe dürfen keine Bestandteile auf Lebensmittel übertragen. - Die Gesundheit des Endverbrauchers darf durch eine mögliche Kontamination nicht gefährden werden. - Die Zusammensetzung des Lebensmittels darf durch den Klebstoff nicht verändert werden. - Der Endverbraucher darf bei der Wahl des Produktes nicht irritiert werden (z.B. durch eine Verfälschung des Geruchs). Um diese Risikofaktoren zu umgehen, werden in der Praxis sogenannte migrationsarme Klebstoffe („Low-migration“) verwendet. Hierbei wird auf Weichmacher in der Produktion gänzlich verzichtet. Darüber hinaus wird der Einsatz von risikoreichen Stoffen, wie beispielsweise Lösemitteln, um ein Vielfaches reduziert.
Ein Beispiel für einen migrationsarmen Klebstoff ist „62K“ der Firma HERMA. Es ist ein permanenter Dispersionshaftkleber auf Acrylbasis, der häufig bei Tiefkühlanwendungen zum Einsatz kommt. Er ist universell einsetzbar, da er auf trockenen, feuchten sowie fettigen Untergründen sehr gut haftet.
63Vst“ ist ebenfalls ein migrationsarmer Klebstoff des Hauses HERMA. Auch er ist ein permanenter Dispersionshaftkleber auf Acrylbasis und zeichnet sich durch seine Vielfältigkeit aus, da er häufig auf kühl-feuchten, fettigen oder ggf. auch leicht staubigen Oberflächen verklebt werden kann.

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Etikettieren von nicht-fettenden Lebensmitteln

S692N“ ist ein fest-haftender Acrylat-Klebstoff mit verbesserter Feuchtigkeitsbeständigkeit, der häufig in der Lebensmittelindustrie zum Einsatz kommt. Leider haftet er lediglich auf nicht-fettenden Lebensmitteln. Bei fettenden Lebensmitteln geht ein großer Teil der Klebkraft verloren.

S2045“ wiederum ist ein fest-haftender Kautschuk-Klebstoff. Er ist universell einsetzbar. Er wird zuweilen auf apolaren, leicht rauen und gebogenen Flächen eingesetzt. Aufgrund der Vielfältigkeit wird er ebenfalls in der Lebensmittel-Industrie eingesetzt, da er auf trockenen und feuchten, nicht fettenden Lebensmitteln bestens haftet.

Etikettieren von fettenden Lebensmitteln

S2800“ ist ein Acrylat-Kleber, der in der Anwendung oftmals bei Tiefkühl-Ware zum Einsatz kommt. Er besitzt eine sehr hohe Klebkraft auf Frischfleisch in Umgebungstemperatur und bei Tiefkühlung. Daher wird er beispielsweise zuweilen eingesetzt, um die Fleischprodukte nach der jeweiligen Lieferung zurückverfolgen zu können. Er entfaltet die komplette Klebkraft bis -50°C.

FG300“ ist ein Kautschuk-Klebstoff, der ursprünglich für die Etikettierung von frisch geschlachteten Tierhälften, die anschließend für mehrere Tage tiefgefroren werden, entwickelt wurde. Neben dem direkten Kontakt mit feuchten oder fettigen Lebensmitteln kann er ebenfalls bei trockenen Lebensmitteln eingesetzt werden.

Entfernbarer Etiketten-Klebstoff

LR2“ ist ein ablösbarer Acrylat-Klebstoff mit sehr guter Anfangs- sowie Endhaftung. Es ist möglich, ihn jederzeit rückstandsfrei zu entfernen. Daher wird er sehr oft in der Lebensmittelindustrie eingesetzt. Aufgrund der sehr geringen Mindest-Verklebetemperatur von -15°C kommt er hauptsächlich bei tiefgefrorenen Lebensmitteln zum Einsatz. Er ist für den Kontakt mit trockenen und feuchten, nicht fettenden Lebensmitteln geeignet.

UVR145“ ist ebenfalls ein ablösbarer Acrylat-Klebstoff. Es handelt sich hierbei um einen transparenten Klebstoff, der beispielsweise beim Bekleben von Obst verwendet werden könnte. Er ist ebenfalls für den Kontakt mit trockenen und feuchten, nicht fettenden Lebensmitteln zugelassen.

Wir hoffen, wir konnten die wichtigsten Fragen bezüglich des Etikettierens von Lebensmitteln beantworten.

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